Netzzugang und Netzentgelte

Netzzugang und Netzentgelte

auf Anfrage

Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen. 

Wie im Abschnitt 4 des Praxisleitfadens beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die in der vom BDEW veröffentlichten xls-Datei stehenden Preise zu übernehmen. Die Werte wurden gemäß Abschnitt 4.2 des Praxisleitfadens auf Basis von EEX-Börsenstundenpreisen (Quelle: www.eex.com/de, Rubrik Marktinformation) und normierter Lastprofile berechnet.

Gemäß § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), Leitfaden zur Genehmigung von individuellen Netzentgelten, sind die Netzbetreiber verpflichtet, Hochlastzeitfenster für das Netzgebiet zu ermitteln und jeweils zum 31.10 eines Jahres zu veröffentlichen:

Vorläufige Netzentgelte 2025
 

Netzentgelte 2024
 

Netzentgelte 2023
 

Netzentgelte 2022
 

Gemäß § 120 Abs. 4 EnWG sind bei der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen ab dem 1. Januar 2018 diejenigen Netzentgelte zugrunde zu legen, die am 31. Dezember 2016 anzuwenden waren. Ab dem 1. Januar sind von den Erlösobergrenzen der jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber die Kostenbestandteile nach § 17d Abs. 7 EnWG und § 2 Abs. 5 EnLAG in Abzug zu bringen, so wie sie in den damaligen Erlösobergrenzen enthalten waren und in die Netzentgelte für das Kalenderjahr 2016 eingeflossen sind. Auf dieser Basis wurden die Netzentgelte der Westnetz (als vorgelagerter Netzbetreiber der Stadtwerke Werl) und der Stadtwerke Werl für das Kalenderjahr 2016 neu berechnet. Sie dienen als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung.

Kundencenter Informationen

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

Bitte beachten Sie, dass unser Kundencenter vom 24.12.2024 bis zum 01.01.2025 weder persönlich noch telefonisch vor Ort besetzt ist. In dringenden Fällen beachten Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten auf der Folgeseite.

Ab dem 02.01.2025 sind wir wie gewohnt wieder für Sie da.

Kontaktmöglichkeiten auch während der Feiertage

Bei Störungen (Gas/Wasser): (02922) 985-111
Bei Störungen (Strom): (02922) 985-222

Vielen Dank für Ihr Verständnis und schöne Feiertage!
Ihre Stadtwerke Werl GmbH

Sie haben einen Verbrauch von mindestens 80.000 kWh?

In diesem Fall würden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen. Melden Sie sich dazu einfach per Telefon oder E-Mail.

Ansprechpartner:
Herr Ralf Lülf
Leiter Sondervertragskunden

Telefon: 0 29 22 / 985-136
Telefax: 0 29 22 / 985-102

Sie haben einen Verbrauch von mindestens 500.000 kWh?

In diesem Fall würden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen. Melden Sie sich dazu einfach per Telefon oder E-Mail.

Ansprechpartner:
Herr Ralf Lülf
Leiter Sondervertragskunden

Telefon: 0 29 22 / 985-136
Telefax: 0 29 22 / 985-102