Netzanschluss
Anträge zum Netzanschluss / Hausanschluss Erdgas
Hier finden Sie für den Bereich Erdgas die Anfrage zum Netzanschluss oder zu Änderungen am Netzanschluss, sowie den Antrag zur Inbetriebsetzung (Zählereinbau, Zählerwechsel).
§ 18 (1) EnWG - Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck
Am 8. November 2006 traten folgende Verordnungen zu dem Energiewirtschaftsgesetz in Kraft:
Sie ersetzen die Allgemeinen Bedingungen für die Erdgasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV).
Seit dem 01.01.2007 gelten außerdem die „Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Werl GmbH“ zur NDAV. Diese lösen die „Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Werl GmbH“, zur AVBGasV ab.
§ 19 (1,2) EnWG - Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss
Es gelten als Technischen Mindestanforderungen das DVGW-Regelwerk und die DIN-Norm. Dies sind insbesondere die DVGW-Arbeitsblätter:
- G 2000 Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze
- G 459-1 Gas-Hausanschlüsse
- G 459-2 Gasdruckregelung mit Eingangsdrücken bis 5 bar in der Anschlussleitung
- G 281 Odoriermittel
- DIN 18012 Hausanschlusseinrichtungen - Allgemeine Planungsgrundlagen
Das DVGW-Regelwerk kann bei der wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (Josef-Wirmer-Str. 3, 53123 Bonn, Telefon 0228/9191-40, Fax: 0288 / 919-499, Internet: www.wvgw.de) und die DIN-Normen bei der Beuth Verlag GmbH (Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Telefon: 030 / 2601 - 1260, Internet: www.beuth.de) bezogen werden.
Informationen hierzu erteilt Herr Stefan Klüver unter Telefon: 0 29 22 / 985 - 200.
Der jährliche Gas-Check
Ab der Hauptabsperreinrichtung liegt die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Eigentümern und Mietern.
Weitere Informationen finden Sie u.a. auf der Internetseite des DVGW.