Vermieter werden seit Januar 2023 an CO2-Abgabe beteiligt

Wer mit Öl oder Gas heizt, muss seit 2021 eine zusätzliche Abgabe zahlen. Sie soll helfen, den CO2-Ausstoß in Gebäuden zu senken und ist Teil des Klimaschutzprogramms. Bis Ende 2022 ging das allein auf Kosten der Mieter. Seit Januar 2023 gelten neue Regeln: Die CO2-Kosten sollen fair aufgeteilt werden zwischen Vermieter und Mieter. So sieht es das neue Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO2KostAufG, vor. Doch was genau bedeutet das für die betroffenen Haushalte? Und welche Kosten kommen auf Sie zu? Eine Prognose bietet unser Rechner. 

CO2-Preis berechnen

So teilen sich die CO2-Kosten zukünftig auf

Seit Januar 2023 kommt ein Zehn-Stufen-Modell zum Einsatz, um die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter zu ermitteln sowie fair aufzuteilen. Dies erfolgt anhand des jährlichen CO2-Ausstoßes des Gebäudes oder der Wohnung in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter (kg CO2 pro m2). 

Handelt es sich zum Beispiel um eine sehr emissionsarme Immobilie, die weniger als 12 kg CO2 pro m2 ausstößt, muss der Mieter 100 Prozent der CO2-Kosten übernehmen. Das ist bei einem Effizienzhaus EH55 der Fall. Bei Gebäuden mit einer besonders schlechten Energiebilanz hingegen, höher als 52 kg CO2 pro m2, muss der Vermieter 95 Prozent des CO2-Preises übernehmen, der Mieter hingegen nur 5 Prozent. 

Je schlechter demnach der energetische Zustand einer Immobilie ist und je mehr CO2 somit ausgestoßen wird, desto mehr werden Vermieter zur Kasse gebeten.

Quelle: Bundesregierung

Mit unserem praktischen Rechner erhalten Sie in nur wenigen einfachen Schritten eine Prognose, wie sich die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufteilen – und das für Erdgas, Flüssiggas, Heizöl und Fernwärme. 

Das gilt es zu beachten

Das Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz gilt automatisch für alle Mietverträge über Gebäude, die mit fossilen Brennstoffen heizen und gilt für die Abrechnungszeiträume ab 1. Januar 2023. Das heißt: Vermieter müssen sich seit 2023 an den Kosten beteiligen. Doch wer muss eigentlich handeln? Das kommt darauf an, wer für die Versorgung verantwortlich ist. 

Ist der Vermieter für die Versorgung mit Wärme zuständig, muss dieser die CO2-Kosten und den Verteilungsschlüssel ermitteln sowie deren Berechnung in der jährlichen Heizkostenabrechnung mitangeben. Führt er die Informationen nicht auf bzw. berücksichtigt sie nicht, darf der Mieter den auf ihn entfallenden Anteil um drei Prozent kürzen. 

Anders sieht es aus, wenn der Mieter direkt mit einem Energieversorger einen individuellen Liefervertrag abgeschlossen hat. Dann muss er selbst aktiv werden, die CO2-Kosten berechnen sowie die anteilige Höhe ermitteln und dem Vermieter schriftlich mitteilen. Und das innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Lieferant die Lieferung gegenüber dem Mieter abgerechnet hat.

Es reicht, die Rechnung des Lieferanten, der die Wohnung oder das Haus mit Brennstoffen versorgt, zur Hand zu nehmen. Denn dieser ist verpflichtet, alle wichtigen Informationen anzugeben: den Emissionsfaktor, der zum Lieferzeitpunkt gilt; die Menge des gelieferten Brennstoffes; den Anteil der CO2-Kosten; die ausgestoßene Menge CO2

Das wollen andere Kundinnen und Kunden wissen

Für welche Gebäude gilt das Gesetz?

Das neue Gesetz gilt für alle Wohngebäude, inklusive Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, sowie für Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen sowohl Menschen leben als auch arbeiten. Davon ausgenommen sind jedoch Häuser, die entweder denkmalgeschützt sind oder in Milieuschutzgebieten liegen. Bei reinen Gewerbegebäuden kommt vorerst eine Pauschalregelung zum Einsatz: Mieter und Vermieter teilen sich die Kosten jeweils zur Hälfte. 2025 soll auch hier ein Stufenmodell in Kraft treten.

Wieso gibt es einen Preis auf CO2?

Die Menschheit emittiert zu viele klimaschädliche Gase, die unsere Erde immer weiter aufheizen – allen voran Kohlenstoffdioxid. Um dem auf nationaler Ebene entgegenzuwirken, beschloss die damalige schwarz-rote Bundesregierung Ende 2019 ein Maßnahmenpaket, das sogenannte Klimapaket. Ziel war, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken, um die Klimaschutzvorgaben der europäischen Union zu erreichen (zwei Jahre später wurde das Ziel auf 65 Prozent CO2-Ersparnis angehoben).

Ein wichtiges Instrument dafür ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Damit wurde am 1. Januar 2021 ein nationaler Emissionszertifikatehandel (nEHS) eingeführt, der alle CO2-Emissionen in den Bereichen Gebäude und Straßenverkehr umfasst, die beim Verbrennen von fossilen Energieträgern entstehen: Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, seit 2023 Kohle und ab 2024 Abfall. Die Politik verpasste Kohlenstoffdioxid ein Preisschild. Grundgedanke: Je mehr CO2 jemand verursacht, desto höher sollen seine Kosten sein – die er durch sparsames Verhalten reduzieren kann.

Wie funktioniert der nationale Emissionshandel?

Der nationale Emissionszertifikatehandel läuft nach dem Prinzip „Begrenzen und Handeln“ ab. Die Politik entscheidet, wie viele Treibhausgase von allen Teilnehmenden in den Bereichen Verkehr und Wärme pro Jahr ausgestoßen werden dürfen. Das heißt: Jeder, der zum Beispiel eine Tonne Kohlenstoffdioxid emittiert, muss dafür ein Zertifikat erwerben. Die sogenannten „In-Verkehr-Bringer“, wie Energieversorger oder die Kraftstoffindustrie, erwerben die Zertifikate und zahlen für Emissionen, die durch das spätere Verbrennen der fossilen Brennstoffe durch die Endverbraucher entstehen. Das ist praktisch, denn in den Bereichen Verkehr und Wärme gibt es viele Emittenten. Und damit nicht alle direkt am Handel teilnehmen müssen, erfolgt das über die Unternehmen, welche die Kosten an die Endverbraucher weitergeben.

Wie entwickelt sich der CO2-Preis in den nächsten Jahren?

Der Preis für ein Zertifikat liegt im Jahr 2024 bei 45 Euro pro Tonne CO2 und steigt im Jahr 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2 an. Ab 2027 soll für die CO2-Emissionen von Verkehr und Gebäudewärme ein europäisches Emissionshandelssystem eingeführt werden.

Wie kann das Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz helfen, den CO2-Ausstoß zu verringern?

Der Gesetzgeber schafft mit dem neuen Gesetz einen Anreiz für Vermieter, in eine klimafreundliche Immobilie zu investieren. Denn der Effekt von energetischen Maßnahmen, wie dem Einbau neuer Fenster, der Dämmung der Außenwände oder der Installation einer neuen Heizung, ist deutlich höher, als sparsamer zu heizen.

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