Grundversorgung Gas

Sicher und zuverlässig versorgt

Die Grundversorgung mit den Stadtwerken Werl ist ganz einfach: Wenn Sie in unser Versorgungsgebiet ziehen und keinen anderen Gasvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie als Haushaltskunde gemäß der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sicher und zuverlässig – ohne jegliche Formalitäten. Sie können nach dem Einzug erstmal in Ruhe alle Kisten auspacken, solange sorgen wir dafür, dass es Ihnen an nichts fehlt. 

Wechseln und von günstigen Preisen profitieren

Unser Tipp: Sparen Sie mit den günstigen Gastarifen außerhalb der Grundversorgung und profitieren Sie von einer Bestpreisabrechnung. Suchen Sie sich einfach den passenden Gastarif in unserem Tarifrechner.

Ihre Vorteile

  • Sie bleiben flexibel: keine Mindestlaufzeit
  • jederzeit kündbar
  • Persönliche Beratung

Allgemeine Preise der Grundversorgung

SWG mini / midi – Preise

Gültig bei einem Jahresverbrauch unter 10.000 kWh/a

Preise gültig ab 01.04.2024
 

Netto

Brutto

Arbeitspreis

Cent/kWh

11,860

14,113

Grundpreis

Euro/Jahr

84,00

99,96

SWG maxi / maxi plus – Preise

Gültig bei einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh/a

Grundpreis bei einer Wohnungs- /Gewerbeeinheit

 

Preise gültig ab 01.04.2024

 

Netto

Brutto

Arbeitspreis 

Cent/kWh

11,320

13,471

Grundpreis                 

Euro/Jahr

138,00

164,22

Grundpreis bei zwei und mehr Wohnungs- /Gewerbeeinheiten wird nach der Zählergröße berechnet.

 

Netto

Brutto

Zählergröße bis G 16

Euro/Jahr

174,00

207,06

Zählergröße G 25

Euro/Jahr

210,00

249,90

Zählergröße G 40

Euro/Jahr

270,00

321,30

Zählergröße G 65

Euro/Jahr

330,00

392,70

Zählergröße G 100

Euro/Jahr

390,00

464,10

Allgemeine Infos zu den Preisen

In den Grundpreisen ist der Messpreis für einen Zähler enthalten. Für einen zusätzlichen Zähler werden 2,98 Euro/Monat einschl. 19 % Umsatzsteuer berechnet.  Innerhalb der Grund- und Ersatzversorgung wird für Abnahmestellen mit einer Wohnungs-/Gewerbeeinheit eine Bestabrechnung durchgeführt. Dies bedeutet, dass bei der Abrechnung die für Sie günstigere Preisstellung abgerechnet wird.

Informationspflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 3 GasGVV

In den Grundversorgungstarifen sind folgende Preisbestandteile enthalten:

  • Konzessionsabgabe
    0,270 Cent/kWh netto bzw. 0,32 Cent/kWh brutto (inkl. 19% Umsatzsteuer)
  • Erdgassteuer
    0,550 Cent/kWh netto bzw. 0,65 Cent/kWh brutto (inkl. 19% Umsatzsteuer)

Der Saldo dieser Belastungen beträgt 0,82 Cent/kWh netto bzw. 0,98 Cent/kWh (inkl. 19% Umsatzsteuer)

SWG mini / SWG midi (bis 10.000 kWh/a) 
 
Preisstand: 01.04.2024
 

Netto

Brutto

Arbeitspreis

Cent/kWh

11,32

13,47

Grundpreis je Zähler

Euro/Monat

20,00

23,80

SWG maxi / SWG maxiplus (ab 10.001 kWh/a) 
 

Netto

Brutto

Arbeitspreis

Cent/kWh

11,32

13,47

Grundpreis je Zähler

Euro/Monat

20,00

23,80

Grundpreis bei zwei und mehr Wohnungs- /Gewerbeeinheiten wird nach der Zählergröße berechnet.


Preisstand: 01.04.2024

 

Netto

Brutto

Zählergröße bis G 16 

Euro/Monat

22,00

26,18

Zählergröße G 25

Euro/Monat

25,00

29,75

Zählergröße G 40

Euro/Monat

30,00

35,70

Zählergröße G 65

Euro/Monat

35,00

41,65

Zählergröße G 100 

Euro/Monat

40,00

47,60

Allgemeine Infos zu den Preisen

Innerhalb der  Ersatzversorgung wird für Abnahmestellen mit einer Wohn-/Gewerbeeinheit eine Bestabrechnung durchgeführt. Dies bedeutet, dass bei der Abrechnung jeweils der günstigste Tarif oder Preis angesetzt wird. In den Grundpreisen ist der Messpreis für einen Zähler enthalten. Für einen zusätzlichen Zähler werden 20,00 Euro/Monat einschließlich 19% Umsatzsteuer berechnet. Die Arbeitspreise werden monatlich neu ermittelt und abgerechnet.

Informationspflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 3 GasGVV

In den Grundversorgungstarifen sind folgende Preisbestandteile enthalten:

  • Konzessionsabgabe
    0,27 Cent/kWh netto bzw.   0,32 Cent/kWh brutto (inkl. 19% Umsatzsteuer)
  • Erdgassteuer
    0,55 Cent/kWh netto,  0,64 Cent/kWh brutto (inkl. 19% Umsatzsteuer)

Der Saldo dieser Belastungen beträgt 0,82 Cent/kWh netto bzw. 0,98 Cent/kWh (inkl. 19% Umsatzsteuer)

RLM-Kunden sind Letztverbraucher, die Energie nicht für private Zwecke benötigen und deren Jahresverbrauch mehr als 10.000 kWh beträgt. Hierzu zählen auch Industrie- und Geschäftskunden mit registrierender ¼-h-Lastgangmessung. 

Eine Ersatzversorgung liegt vor, wenn Letztverbraucher aus dem Nieder- oder Mittelspannungsnetz Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. es findet ein Strombezug ohne Liefervertrag statt. Die Ersatzversorgung endet mit Vertragsschluss mit einem Lieferanten, spätestens aber nach drei Monaten. Eine Ersatzversorgung über diesen Zeitraum hinaus ist gesetzlich ausgeschlossen. Wurde bis dahin kein Stromliefervertrag abgeschlossen, kann die darüberhinausgehende Entnahme von Strom aus dem Stromnetz unterbrochen werden.

Preisstand: 01.03.2024

Arbeitspreis

11,32 Cent/kWh

Grundpreis je Zähler

150,00 Euro/Jahr

Bei den genannten Preisen handelt es sich um gerundete Nettopreise (ohne Netzentgelte, Steuern und Abgaben). 

Allgemeine Infos zu den Preisen

Hinzuzrechnen sind die aktuellen Sätze der Netznutzungsentgelte inkl. der gültigen Preise für den Messstellenbetrieb und ggf. weiterer Kostenbestandteile im Rahmen der Zählwerterfassung, die Konzessionsabgabe, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen (Umlage nach § 60 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), Offshore-Netzumlage nach § 17 f des EnWG, Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, Aufschlag nach § 26 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung) sowie die jeweilige Strom- und Umsatzsteuer.
Änderungen oder Neueinführungen von Steuern, Abgaben und durch Gesetz verursachte Preisbelastungen werden ebenfalls hinzugerechnet.

Informationspflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 3 GasGVV

In den Grundversorgungstarifen sind folgende Preisbestandteile enthalten:

  • Konzessionsabgabe
    0,27 Cent/kWh netto bzw.   0,32 Cent/kWh brutto (inkl. 19% Umsatzsteuer)
  • Erdgassteuer
    0,55 Cent/kWh netto,  0,65 Cent/kWh brutto (inkl. 19% Umsatzsteuer)

Der Saldo dieser Belastungen beträgt 0,82 Cent/kWh netto bzw. 0,98 Cent/kWh (inkl. 19% Umsatzsteuer)

§ 36 EnWG – Grundversorgungspflicht

Die Stadtwerke Werl GmbH beliefern als Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushalts- und Gewerbekunden* im Netzgebiet Werl mit Erdgas. Auf dieser Grundlage wurden die Stadtwerke Werl GmbH bis zum 30.06.2024 als Grundversorger gemäß § 36 (2) EnWG festgestellt. 

*Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 EnWG

  • Kunden im Haushalt, ohne Rücksicht auf ihren Jahresverbrauch
  • Kunden, die in beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereichen tätig sind und deren Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt.

§ 38 EnWG – Ersatzversorgung mit Energie

Für die Belieferung im Wege der Ersatzversorgung gelten ebenfalls die Preise und Bedingungen des Allgemeinen Tarifs sowie die NDAV, GasGVV und die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen.

Einfach aus der Grundversorgung wechseln

Wie lange Sie diesen Tarif nutzen, bleibt Ihre Entscheidung. Denn Sie können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen wieder wechseln. In der Grundversorgung brauchen Sie nicht bis zum Monatsende mit einer Kündigung warten. Unser Tipp: Sparen Sie noch mehr mit unseren Werler Erdgas-Angeboten mit Bestpreis-Angebot außerhalb der Grundversorgung. Wir beraten Sie gern, welcher Tarif der für Sie passende ist.

Das wollen andere Kunden wissen

Bei der Grundversorgung handelt es sich um einen Standard-Tarif, mit dem jeder Haushalt bundesweit automatisch mit Energie versorgt wird. Als Grundversorger gilt, wer die meisten Haushaltskunden versorgt – im Stadtgebiet von Werl sind das wir, die Stadtwerke Werl. 

Die überwiegende Zahl unserer Privat- und Geschäftskunden entscheiden sich für unsere Werler Gas-Produkte, da sie günstiger sind als die Grundversorgung.

Wenn ein Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert, weil er beispielsweise die Netzentgelte gegenüber dem Netzbetreiber nicht wie vereinbart zahlt, oder bei Verzögerungen der Vertragsumstellung beim Lieferantenwechsel, können Haushaltskunden in die Ersatzversorgung fallen. Diese übernimmt der zuständige Grundversorger ohne Versorgungsunterbrechung für maximal 3 Monate. In der Regel gelten die meisten Vorschriften aus der Grundversorgungsverordnung.

Gern beraten wir Sie auch persönlich 

Falls wir nicht alles klären konnten, melden Sie sich telefonisch bei uns oder vereinbaren Sie einen Termin in unserem Kundencenter.

Kundencenter

Telefon: 029 22 / 985-155

Telefax: 029 22 / 985-102

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Sie haben einen Verbrauch von mindestens 80.000 kWh?

In diesem Fall würden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen. Melden Sie sich dazu einfach per Telefon oder E-Mail.

Ansprechpartner:
Herr Ralf Lülf
Leiter Sondervertragskunden

Telefon: 0 29 22 / 985-136
Telefax: 0 29 22 / 985-102

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