Grund- und Ersatzversorgung

Grund- und Ersatzversorgung

§ 36 EnWG – Grundversorgungspflicht

Die Stadtwerke Werl GmbH beliefern als Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden* in dem Netzgebiet Werl mit Erdgas. Auf dieser Grundlage wurden die Stadtwerke Werl GmbH bis zum 30.06.2027 als Grundversorger gemäß § 36 (2) EnWG festgestellt.

* Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 EnWG

  • Kunden im Haushalt, ohne Rücksicht auf ihren Jahresverbrauch
  • Kunden, die im beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereichen sind und deren Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt.

Für die Belieferung im Wege der Grundversorgung gelten die Preise und Bedingungen des Allgemeinen Tarifs sowie die NDAV, GasGVV und die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen.

§ 38 EnWG – Ersatzversorgung mit Energie

Für die Belieferung im Wege der Ersatzversorgung gelten ebenfalls die Preise und Bedingungen des Allgemeinen Tarifs sowie die NDAV, GasGVV und die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen.
 

Wichtige Information

Aufgrund der Jahresverbrauchsabrechnung 2024 kann es derzeit zu einem hohen Anrufaufkommen führen. Wir möchten Sie daher bitten, unsere Online-Services 24/7 zu nutzen, die Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung stehen!

Für Änderungen Ihrer Abschläge und weitere Anliegen besuchen Sie bitte unser Kundenportal. Dort finden Sie alle Informationen und können Ihre Anliegen bequem online erledigen.

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Ihr Stadtwerke Werl Team

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