Teilnahmebedingungen für Social-Media-Gewinnspiele auf Facebook und Instagram der Stadtwerke Werl GmbH

Teil 1) Teilnahmebedingungen

Wer am Gewinnspiel teilnimmt, akzeptiert damit unsere Teilnahmebedingungen.

Beschreibung und Zweck

In dem Moment, in dem der Gewinnspielpost online geht, startet das Gewinnspiel. Das Enddatum ist im Gewinnspielpost genannt. Das Gewinnspiel endet um 24 Uhr dieses Enddatums.

Der Gewinnpreis selbst und die Voraussetzungen, die eine Teilnahme möglich machen, sind im Gewinnspielpost aufgeführt.

Teilnahme am Gewinnspiel

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist freiwillig und kostenlos.

Teilnahmeberechtigt sind alle, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Stadt Werl und Umkreis von 25 Kilometern haben. Von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter und Angehörige der Stadtwerke Werl GmbH und aller beteiligten Unternehmen.

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig.

Auslosung

Der Gewinner wird kurzfristig, spätestens jedoch eine Woche nach Gewinnspielende ermittelt.

Es wird gemäß des Zufallsprinzips ausgelost, solange nicht im Gewinnspielpost ausdrücklich auf eine Jury-Entscheidung hingewiesen wird.

Den Gewinner informieren wir in einer Antwort auf seinen Facebook- bzw. Instagram-Kommentar unter dem Gewinnspiel-Post oder per Direktnachricht über seinen Gewinn. Anschließend muss der Gewinner sich innerhalb von drei Tagen mit einer privaten Nachricht an die Facebook oder Instagram-Seite der Stadtwerke Werl GmbH wenden. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, verliert er den Anspruch auf den Gewinn und der Gewinner wird neu ermittelt.

Informationen zur Gewinnübergabe/-versendung folgen nach der persönlichen Kontaktaufnahme mit der Facebook oder Instagram-Seite der Stadtwerke Werl GmbH. Gewinne werden i.d.R. per Post zugestellt.

Mit Übergabe der Gewinne wird die Stadtwerke Werl GmbH von allen Verpflichtungen frei. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen haftet die Stadtwerke Werl GmbH nicht.

Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar. Ist der Gewinn eine Sache oder ein Gutschein, ist eine Barauszahlung nicht möglich.

Allgemeines

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden. In diesem Fall findet eine Verlosung nicht statt. Der Veranstalter wird die Beendigung unverzüglich bekanntgeben. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen die Durchführung des Gewinnspiels nicht möglich ist.

Kommentare, die gegen die Facebook und Instagram-Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.

Verantwortlich

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Stadtwerke Werl GmbH. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird nicht von Facebook oder Instagram unterstützt. Bitte richten Sie sich mit Fragen und Anmerkungen zum Gewinnspiel nicht an Facebook oder Instagram, sondern direkt an die Stadtwerke Werl GmbH über eine private Nachricht an die Facebook oder Instagram-Seite der Stadtwerke Werl GmbH.

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In diesem Fall würden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen. Melden Sie sich dazu einfach per Telefon oder E-Mail.

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